Ailithir Bastabath
S c h u l l e i t e r
Alter: 38 Jahre
Status: ledig
Haus: Hauslehrer Barnabas

Dabei seit: 17.11.2008
Beiträge: 980
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~ Avatar & Signatur Kodex ~
(die nachfolgenden Erklärungen über Hotlinking und Traffic-Diebstahl, entstammen der freien Enyklopädie
http://de.wikipedia.org/wiki/Hotlinking)
§ 1 ~ Hotlinking ~
1.1 ~ Hotlinking ist eine Form des Inline Linking und bezeichnet das Einbetten von Mediendaten auf einer Website, die diese Dateien nicht auf dem eigenen Server gehosted (gespeichert) hat.
Oft handelt es sich bei den Mediendokumenten um Bilder, aber auch das Referenzieren von Sound- und Videodaten (oder einfach Text) ist üblich.
Der Begriff Hotlinking taucht meistens in folgenden Kontexten auf:
Traffic-Diebstahl (dann negativ besetzt und mit Leeching bezeichnet) oder Uploaddatenbanken (wie YouTube und hier positiv besetzt).
1.2 ~ Hotlinking als Service Im Gegensatz dazu bieten Dienste wie YouTube, Google Video, Metacafe oder Localhoster von Mesmerise explizit freies Hotlinking als Teil ihres Services an.
§ 2 ~ Traffic-Diebstahl ~
2.1 ~ Beim Traffic-Diebstahl handelt es sich mangels körperlich-gegenständlicher "Wegnahme" einer "fremden beweglichen Sache" nicht um einen Diebstahl im Rechtssinne des § 242 Strafgesetzbuch - StGB. "Traffic-Diebstahl" oder "Hotlinking" verletzt entgegen gelegentlich anzutreffenden, anderslautenden Äußerungen auch nicht das Urheberrecht, da es hierfür an einer "Vervielfältigung" fehlt und auch sonst nicht in Urheberrechte, nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) eingegriffen wird.
Näheres zu Bewertungsargumenten und zur rechtlichen Beurteilung unter dem Artikel "Traffic-Diebstahl".
2.2 ~ Beim Traffic-Diebstahl nutzt die "stehlende" Seite die den Hotlink verwendet, kostenlos Datenübertragungskapazitäten der "bestohlenen" Seite, entgegen dem Willen der Betreiber der "bestohlenen" Seite. Durch die zusätzlichen Inhalte können auf der "stehlenden" Seite mehr Seitenaufrufe und mehr Besucher gewonnen werden.
Die "bestohlenen" Seite verliert freie Datenübertragungkapazitäten für oder es entstehen Kosten für die zusätzlichen Kapazitäten.
Gleichzeitig verliert die "bestohlene" Seite Seitenaufrufe und Besucher, weil die Inhalte auch über die "stehlende" Seite abrufbar sind.
Dieses wird von einigen Webseitenbetreibern so empfunden, dass ihnen Traffic im übertragenen Sinne von "freie Datenübertragungskapazität" und darüberhinaus im Sinne von "Webseitenaktivität bestehend aus Besucherzahlen und Seitenaufrufen" "gestohlen" wird. Sperr-Skripte können überprüfen, welche Seite die Daten anfordert (meistens über Referrer) und beim Fall von Hotlinking den Zugriff verweigern.
§ 3 ~ Avatare & Icone im Board ~
3.1 ~ Das führen eines zum Charakter passenden Avatars sowie Icons ist Pflicht in Ragnarock Castle! Das Icon muss die einheitliche Größe von 100x100 haben.
3.2 ~ Das Avatar muss bei allen Usern die einheitliche Größe haben von 160x250. Größer darf es nicht sein, sonst nimmt das Board den Avatar nicht an.
3.3 ~ Die Avatare dürfen nicht gegen § 1 und § 2 verstoßen.
§ 4 ~ Signaturen im Board ~
4.1 ~ Das einfügen einer grafischen Signatur ist ebenfalls in Ragnarock, mittlerweile Pflicht!
4.2 ~ Die Signatur muss bei allen Usern einheitlich sein und 480x140 (breit x hoch) gestaltet.
4.3 ~ Das Wechseln von Avatarpersonen/Charakteraussehen ist grundsätzlich nur 1x möglich!
Vorher solltet ihr euch bei einem Admin oder Moderator melden und einen Antrag stellen.
Dieser wird dann im Team besprochen und abgelehnt oder stattgegeben.
4.4 ~ Wieder dürfen die ersten beiden §§ nicht verletzt werden!
§ 3 und § 4 created by Ogras Oleanda Da Guz
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~ Schulleiter / 38 Jahre ~ Ailithirs Album

Apocalyptica ~ Romance
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