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Ailithir Bastabath
S c h u l l e i t e r




Alter: 38 Jahre

Status: ledig

Haus: Hauslehrer Barnabas



Dabei seit: 17.11.2008
Beiträge: 980

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~ Rechtliches im Kodex ~


(die nun folgenden Erklärungen zu Urheberrecht und Copyright,
wurden der freien Enzyklopädie
http://www.wikipedia.de entnommen)

§ 1 - das Urheberrecht


1.1 ~ Was heißt das, Urheberrecht?
Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk. Das Urheberrecht dient dem Schutz bestimmter kultureller Geistesschöpfungen (auch Werke genannt), wie z.B. literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Filme und Rundfunksendungen. Es schützt dessen Urheber im Bezug auf das Werk in seinem Persönlichkeitsrecht und seinen wirtschaftlichen Interessen. Teilweise wird auch vom geistigen Eigentum (englisch: intellectual property) gesprochen und so der Schutz des Sacheigentums und Immaterialgüterrecht parallelisiert, dieser Begriff ist jedoch stark umstritten.

Urheberrecht muss nicht angemeldet werden und steht dem Urheber zu, sobald ein Werk einmal auf einem Medium festgehalten worden ist. Urheberrecht wird in der Regel nur dann gewährt wenn die Schöpfung neu ist, eine gewisse Eigenleistung und eine Einmaligkeit aufweisen kann. Es ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der ideellen sowie der wirtschaftlichen Interessen eng miteinander verbunden sind (sog. monistische Theorie). Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich unübertragbar erklärt. Das Urheberrecht ist durch das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) von 1965 geregelt, zuletzt erweitert durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft von 2003, welches sich speziell mit Multimedia-Anwendungen befasst. Es gehört zum gewerblichen Rechtsschutz und damit zum Privatrecht.

1.2 ~ Was fällt unter das Urheberrecht?
Zu den unter das Urheberrechtsgesetz fallenden Werken gehören Werke der Literatur, Wissenschaft, Musik oder Bildender Kunst (§ 1 UrhG). Computerprogramme gelten als Sprachwerke (§ 2 UrhG). Für sie gelten jedoch besondere Regeln, während "traditionelle" Werke wie Musik oder Texte auch in digitaler Form nur wie ein normales Werk geschützt sind.

1.3 ~ Das deutsche Urhebergesetz zum Download im PDF-Format unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

§ 2 - das Copyright


2.1 ~ Was heißt das “Copyright”?
Das Copyright (englisch copy = Kopie, right = Recht) ist die angloamerikanische Bezeichnung, für das Immaterialgüterrecht an geistigen Werken. Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten. Bereits der Ansatz ist ein anderer: während das Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den ökonomischen Aspekt. Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu schützen. Vor diesem Hintergrund kommen das angloamerikanische und das kontinentaleuropäische Recht in zahlreichen Rechtsfragen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

2.2 ~ Der Copyright-Vermerk (Symbol „©“, behelfsweise auch „(C)“,
meist gefolgt vom Rechteinhaber und einer Jahresangabe) oder auch Urheberrechtshinweis, stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Recht. Mit ihm soll der Nutzer eines urheberrechtlichen Werks auf das Bestehen von Urheberrechten hingewiesen werden. Hintergrund ist die alte Rechtslage des US-amerikanischen Copyright, nach der Rechte an einem Werk erlöschen konnten, wenn es nicht mit einem Copyright-Vermerk versehen war (wie im Falle des Filmes Die Nacht der lebenden Toten von 1968). Nach dem Beitritt der USA zum internationalen Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) im Jahr 1989 ist der Copyright-Vermerk heute nicht mehr notwendig, kann aber nach eigenem Ermessen gesetzt werden.

Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Übermittlung der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Dazu ist zum Beispiel eine ausreichende Schöpfungshöhe notwendig. Weitere Bedeutung kann der Copyright-Vermerk dadurch erlangen, dass ein angegebenes Datum unter Umständen Rückschlüsse auf den Ablauf der Schutzfrist erlaubt. Allerdings bemisst sich die Schutzfrist nur in wenigen Fällen nach dem Datum der Veröffentlichung. Schließlich können Vermerke im Rahmen der Beweissicherung nützlich sein. Die Kennzeichnung fremder Werke mit eigenem Copyright-Vermerk kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

2.3 ~ persönliche Äusserungen der Administratoren von Ragnarock Castle:
Es ist uns wichtig, das jedwede User, die bei Ragnarock Castle registriert sind, sich nicht nur an unseren internen Kodex halten, sondern auch das Gesetz der Welt ausserhalb. Insofern ist es verboten Medien, Inhalte, Gedankengut wie Grafiken, Steckbriefe, Posts ect. sowie alle anderen Inhalte, die nicht euer geistiges Eigentum sind und zu deren Verfügung ihr keine Erlaubnis habt, zu verwenden oder kopieren. Erfahren wir dennoch davon, hat dies natürlich Konsequenzen bis hin zum Ausschluß aus dem Forum.

§ 3 - der Magierkodex von Ragnarock


3.1 ~ Jeder Post ingame wie offtopic unterliegt dem, zuvor erklärten, urheberrechtlichen Schutz! Alle Bilder und Texte die gepostet werden, dürfen ohne vorherige Erlaubnis des Verfassers nicht kopiert und verbreitet zu werden!

3.2 ~ In diesem Forum findet ihr vielleicht auch Links zu Seiten im Internet.
Diese Erklärung gilt für alle Links. Wir möchten hiermit klar sagen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Inhalte (Werbung) der Seiten haben/hatten. Auch nicht auf die Gestaltung oder Inhalte zu denen mögliche Banner führen, wobei wir alle User bitten, keine hier in diesem Forum einzubringen.

3.3 ~ Wir übernehmen keine Verantwortung bei der Verletzung evtl. geltender Urheberrechte von Dritten, jeder User ist selbst für seine Postings verantwortlich. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten in diesem Forum.

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Die Paragraphen 2.3 - 3.4 created by Maximus McDowell

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